Sachlicher Teilregionalplan Erneuerbare Energien

Entwurf des sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ Oderland-Spree

Bekanntmachung der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree vom 29. Januar 2024

Die Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree ist Trägerin der Regionalplanung im Gebiet der Region Oderland-Spree. Ihr obliegt die Pflichtaufgabe, für das Gebiet der Region einen Regionalplan aufzustellen, fortzuschreiben, zu ändern und zu ergänzen (§ 4 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) in der  in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Februar 2012 (GVBl. I Nr. 13), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 23. Juni 2021 (GVBl. I Nr. 19).

Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree hat auf ihrer 9. Sitzung am 29. Januar 2024 den Vorentwurf des Sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ Oderland-Spree mit seiner Begründung gebilligt und den Umweltbericht zur Kenntnis genommen (Beschluss 24/01/46) sowie den Beschluss zur Eröffnung des förmlichen Beteiligungsverfahrens für die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zum Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ Oderland-Spree gefasst (Beschluss 24/01/47). 

Der Entwurf eines Regionalplans, seine Begründung und der Umweltbericht sowie weitere nach Einschätzung der Regionalen Planungsgemeinschaft zweckdienliche Unterlagen sind nach § 9 Absatz 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in der Fassung vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. I Nr. 88) geändert worden ist, in Verbindung mit § 2 Absatz 3 und § 2a Absatz 2 RegBkPlG im Internet zu veröffentlichen, öffentlich auszulegen und der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 

Der Geltungsbereich des Sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree umfasst die gesamte Region Oderland-Spree, die gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 3 RegBkPlG aus den Gebieten der Landkreise Märkisch-Oderland und Oder-Spree sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) besteht.

Der Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ beinhaltet textliche und zeichnerische Festlegungen zum Thema Windenergienutzung als Vorranggebiete und textliche Festlegungen zum Thema Photovoltaik-Freiflächenanlagen.

Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung zum Planentwurf

Die öffentliche Bekanntmachung der Regionalen Planungsgemeinschaft gemäß § 9 Absatz 2 ROG und §2a RegBkplG über die förmliche Beteiligung zum Entwurf des sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ Oderland-Spree wurde im Amtsblatt für Brandenburg, Nr. 8 vom 28. Februar 2024 sowie an dieser Stelle im Internet veröffentlicht.

Beteiligungs- und Auslegungsverfahren zum Planentwurf

Der Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ wurde mit seiner Begründung, dem Umweltbericht und einer zweckdienlichen Unterlage im Zeit­raum vom 11. März 2024 bis einschließlich 17. Mai 2024 an dieser Stelle im Internet veröffentlicht und im selben Zeitraum in der Regionalen Planungsstelle, in den Kreisverwaltungen Märkisch-Oderland und Oder-Spree sowie in der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) öffentlich ausgelegt.

Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurde bis zum 24. Mai 2024 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Insgesamt sind bei der Regionalen Planungsstelle viele Stellungnahmen einge­gan­gen. Neben den öffentlichen Stellen haben auch juristische Personen des Privatrechts sowie Privatpersonen die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme genutzt. Dabei handelt es sich in der weit überwiegenden Zahl der Fälle um Unternehmen, die an der Nutzung der Windenergie interessiert sind, sowie um Grundeigentümer.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden derzeit ausgewertet und bearbeitet. 

Wir bitten Sie von Terminanfragen bis zur Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und die nachfolgende Entscheidungsfindung in den Gremien der Regionalen Planungsgemeinschaft abzusehen.