Aufgaben und Struktur der RPG

Aufgaben und Struktur der RPG

Der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree obliegt gemäß RegBkPlG als Trägerin der Regionalplanung die Pflichtaufgabe, Regionalpläne aufzustellen, fortzuschreiben, zu ändern und zu ergänzen. Sie kann mit Zustimmung der Landesplanungsbehörde weitere Aufgaben im Zusammenhang mit der Regionalplanung übernehmen.

Regionalplanung ist die übergeordnete und zusammenfassende Landesplanung im Gebiet einer Region. Sie ist Bestandteil der Raumordnung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Raumordnung stimmt die unterschiedlichen Anforderungen an den Raum aufeinander ab, gleicht dabei auftretende Konflikte aus und trifft Vorsorge für einzelne Raumfunktionen und Raumnutzungen.

Die Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree wurde im Oktober 1993 gebildet.
Sie ist eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts und Trägerin der Regionalplanung im Gebiet ihrer Mitglieder.
Der Regionalen Planungsgemeinschaft obliegen folgende Kernaufgaben:

  • Aufstellung, Fortschreibung, Änderung und Ergänzung des Regionalplanes,
  • Abgabe von Stellungnahmen zu Planungen, Maßnahmen und Vorhaben von regionaler Bedeutung sowie
  • Mitwirkung an der Braunkohlen- und Sanierungsplanung.

Eine nachhaltige Regionalplanung verfolgt das Ziel, die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum (Wohnungsbau, Entwicklung von Wirtschaft und Gewerbe, Verkehr, Versorgung mit Energie und Daseinsvorsorge) mit dessen ökologischen Funktionen (natürliche Lebensgrundlagen: Natur und Landschaft, Boden, Wasser, Luft, Klima) in Einklang zu bringen. Im Gebiet der Planungsregion Oderland-Spree wird eine dauerhafte, ausgewogene räumliche Ordnung angestrebt, die sich in die gesamträumliche Entwicklung der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg einfügt.

Im Sinne einer nachhaltigen Raumordnung beteiligt sich die Regionalplanung Oderland-Spree auch an der Regionalentwicklung.

 

Änderung der Hauptsatzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree

Die Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungs­pla­nung vom 23. Juni 2021, Artikel I, ist am Tag der allgemeinen Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 in Kraft getreten (GVBl. Nr. 19 vom 23. Juni 2021). Die Änderungen betreffen ins­be­son­dere die Zusammensetzung der Regio­nal­ver­sammlungen in der 8. Amtszeit, deren konstituie­rende Sitzung in Oderland-Spree am 18. November 2024 vorgese­hen ist.

 

Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der RPG Oderland-Spree wurde auf der 9. Sit­zung der Regional-versammlung am 29. Januar 2024 beschlossen (Beschluss-Nr. 24/01/45). Die Bekannt­ma­chung der am 10. Juni 2024 in Kraft getretenen geänderten Haupt­satzung der RPG erfolgte im Amtsblatt für Brandenburg vom 08. Mai 2024 (Abl. Nr. 18, S. 351). 

Die erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung und eine Synopse der Änderungen gegenüber der vorangegangen Hauptsatzung wird nachfolgend zur Verfügung gestellt.

Information über die Gesamtzahl der Mitglieder der Regionalversammlung, über die jeweilige Anzahl der Mitglieder der Regionalversammlung nach § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 der Hauptsatzung sowie über die Stimmenanzahl der Mitglieder der Regionalversammlung nach § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 (§ 5  Absatz 7 Hauptsatzung)

Gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 3 RegBkPlG erhöht sich die Anzahl der Hauptverwaltungs­beam­ten und -beam­tinnen (HVB) der am Tag der allgemeinen Kommunalwahlen bestehenden amtsfreien Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden und mitverwaltenden Gemeinden in der Planungsregion Oderland-Spree auf insgesamt 35 Mitglieder in der Regionalversammlung mit Stimmrecht. 

Für die Beschlussfähigkeit der Regionalversammlung ist gemäß § 6 Abs. 4 RegBkPlG eine Stimmenmehrheit der Mitglieder der RPG erforderlich. Die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder in der Regionalversammlung gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 1 und 2 RegBkPlG erhöht sich somit auf 36, so dass sich die Gesamtanzahl der stimmberechtigten Mitglieder in der Regionalversammlung in der 8. Amtszeit auf 71 erhöht. 

Gemäß § 6 Absatz 2 RegBkPlG legen die Hauptverwaltungsbeamten der Mitglieder der Regio­nalen Planungsgemeinschaften die Anzahl der nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 RegBkPlG zu wählenden Vertretungspersonen einvernehmlich fest.

Die Hauptverwaltungsbeamten der Mitglieder der RPG Oderland-Spree, Oberbürgermeister René Wilke, Landrat Gernot Schmidt und Landrat Frank Steffen haben am 13. Dezember 2023 die Anzahl der zu wählenden Vertretungspersonen auf Vorschlag des Regional­vorstands auf seiner 13. Sitzung am 11. Dezember 2023 einvernehmlich festgelegt. 

In der 8. Amtszeit werden aus dem Landkreis Märkisch-Oderland 14, aus dem Landkreis Oder-Spree 13 und aus der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) 6 Vertretungspersonen mit Stimmrecht in die Regionalversammlung gewählt. Für alle gewählten Regionalräte ist durch die Stadtverordnetenversammlung Frankfurt (Oder) und die Kreistage Märkisch-Oderland und Oder-Spree auch jeweils ein Stellvertreter zu bestimmen. 

Die konstituierende Sitzung der Regio­nalversammlung in der 8. Amtszeit findet am 18. November 2024 in Seelow statt.

Satzungen der RPG Oderland-Spree